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Erklärung vom 14. Januar 2016

Am 13. Mai 2013 habe ich das Wohnhaus Cranger Straße 74 in Gelsenkirchen-Buer verlassen. Bei meinem Auszug habe ich mein Eigentum, meine Möbel und Gegenstände, rechtmäßig mitgenommen.

 

Auf die Behauptungen der unehelichen Tochter von Rudi Assauer, Bettina Michel, dass mir in dem Haus nichts gehört hätte, folgte die Strafanzeige gegen mich.

 

Am 20. Mai 2013 führte das Polizeipräsidium Gelsenkirchen Nord in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Essen eine sogenannte Razzia am Objekt Horster Straße 196 in Gelsenkirchen durch. Hier war mein Eigentum untergestellt.

 

Am 24. Mai 2013 ließ die Polizei durch eine Spedition sämtliche meiner Möbel und Gegenstände am Objekt Horster Straße 196 in Gelsenkirchen abholen und in die Cranger Straße 74 in GE-Buer zurück liefern. Der Anzeigenerstatterin Michel wurden sämtliche Möbel und Gegenstände aus meinem Eigentum sofort ausgehändigt.

 

Beide polizeilichen Maßnahmen wurden medienträchtig von der BILD-Zeitung begleitet. Aus der BILD-Zeitung habe ich selbst auch die Kenntnis der Polizeiaktionen erlangt.

 

Die Polizeiaktion zur Verbringung meiner Möbel und Gegenstände war und ist rechtswidrig, da zu dieser polizeilichen Maßnahme bis zum heutigen Tage jedweder richterliche Beschluss fehlt. Gefahr in Verzug bestand ebenfalls nicht, da durch die Razzia der Ort der Unterstellung der Möbel und Gegenstände bekannt war.

Durch meine Beschattung durch die Kriminalpolizei unter anderem mit einem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen UN-SL 2505 war Gefahr in Verzug ebenfalls aufgehoben.

Auch die Staatsanwaltschaft Essen kann auf Nachfrage die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion nicht bestätigen.

 

Eine Ermittlung der Eigentumsverhältnisse erfolgte ebenso wenig.

 

Dies ergibt sich  1 1/2 Jahre später durch ein Schreiben der Bettina Michel vom

24. Oktober 2014 an meine Person, in dem diese mich auffordert, meine Möbel und Gegenstände aus dem Haus Cranger Straße 74 in GE-Buer abzuholen, ansonsten würden diese kostenpflichtig eingelagert.

In diesem Schreiben beschuldigt Bettina Michel die Polizei, gewusst zu haben, dass die Möbel und Gegenstände nicht Rudi Assauer gehören, dennoch hätte die Polizei mein Eigentum an der Cranger Straße 74 abgeladen.

 

Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Essen wird mir am 06. November 2014 durch Oberstaatsanwältin Matthiesen wörtlich mitgeteilt, dass nachweislich in meinem Eigentum stehenden Gegenstände weder als Beweismittel noch als Einziehungsgegenstände in Betracht kommen.

 

Als Beweismittel und Einziehungsgegenstände ist mein Eigentum jedoch durch die ausführenden Beamten der Polizeiaktion am 24. Mai 2013 im Sicherungsprotokoll des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen Nord aufgenommen und aufgeführt.

 

Demnach wurden meine Möbel und Gegenstände widerrechtlich durch die Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Essen an einen anderen Ort verbracht und mir widerrechtlich seit dem 24. Mai 2013 entzogen.

 

Bettina Michel behauptet auf der von ihr betriebenen Facebook-Seite von Rudi Assauer am 24. Mai 2013, dass die Polizei ihr Möbel und Gegenstände ihres Vaters zurück gebracht hätte und dass sie diese mit Sabine Söldner sichten werde.

 

Bettina Michel ist nach eigener Aussage seit dem 24. Mai 2013 im Besitz meines Eigentums und gibt dieses nicht heraus.

 

Mehrere Versuche einen Termin zur Abholung meiner Möbel und Gegenstände bei Bettina Michel zu bekommen schlugen fehl. In mehreren Schriftsätzen habe ich Bettina Michel zur Terminangabe aufgefordert und ihr sogar eine Lieferadresse zur Rückgabe und Aushändigung meines Eigentums genannt, bis zum heutigen Tage habe ich mein Eigentum nicht zurück erhalten.

 

Nach einem Gerichtstermin am 21. Dezember 2015 habe ich das Objekt Cranger Straße 74 in GE-Buer aufgesucht. Das Haus stand offen und es befanden sich zwei Handwerker im und am Haus. Ich habe die Handwerker darauf hingewiesen, dass sich noch Möbel und Gegenstände aus meinem Eigentum in dem Haus befänden, die nicht verbracht werden dürfen.

Einer der Handwerker erklärte mir, dass sich in dem Haus Cranger Straße 74 keinerlei Möbel und Gegenstände mehr befänden.

 

Nach dieser Aussage des Handwerkers ist nun wiederum mein Eigentum, sind meine Möbel und meine Gegenstände, von Bettina Michel aus dem Haus Cranger Straße 74 in GE-Buer verbracht worden. Erneut liegt hierzu kein richterlicher Beschluss vor.

 

Bettina Michel hatte in ihrem Schreiben vom 24. Oktober 2015 zugegeben meine Möbel und Gegenstände an einen mir unbekannten Ort zu verbringen.

 

Hieraus ergibt sich ein rechtswidriges Verhalten der Bettina Michel gemäß § 246 StBG Unterschlagung.

Unterschlagung begeht, wer sich oder einem Dritten eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet.

Der Straftatbestand der Unterschlagung gemäß § 246 StBG ist durch das Verbringen meines Eigentums mehrfach begründet.

 

Zum einen gegen die befehlshabenden und ausführenden Polizeibeamten der Polizeiaktion zum Verbringen der Möbel und Gegenstände aus dem Objekt Horster Straße 196 in GE und zum anderen durch das jahrelange Einbehalten und erneute Verbringen der Möbel und Gegenstände durch Bettina Michel gegen Bettina Michel.

 

Weder die Polizeiaktion am 24. Mai 2013 noch das unerlaubte Verbringen meines Eigentums durch Bettina Michel aus dem Haus Cranger Straße 74 in GE-Buer entsprechen meinem Rechtsverständnis.

 

Um so mehr, als dass ich mich vor Gericht der Unterschlagung von Möbeln und Gegenständen zu verantworten habe, die mir Rudi, nach dem großzügigen Ausräumen seiner Villa durch Sekretärin und Putzfrau, geschenkt hat.

Zu groß war seine Sorge, dass, wenn er aufgrund seiner Demenz nicht mehr verhindern könne, dass die Dicke, wie Rudi Frau Söldner immer abwertend nannte, mir alles weg nehmen würde.

Bekanntermaßen hatte Rudi Assauer auch immer jedweden Kontakt zu seiner unehelichen Tochter Bettina Michel, aufgrund ihrer zahlreichen unzumutbaren Eskapaden aus der Vergangenheit, vehement abgelehnt.

 

Bettina Michel äußerte nach dem Gerichtstermin im Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer am 21. Dezember 2015 im Interview mit Bild TV, dass die Angelegenheit mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer "auf dem kleinen Dienstweg" geregelt wird.

 

Es entsteht nach dieser Aussage der Bettina Michel vermehrt der Verdacht, dass auch die Polizeiaktion zur Verbringung der Möbel und Gegenstände aus der Horster Straße 196 zurück in die Cranger Straße 74 auf Zuruf der Bettina Michel erfolgte und damit auf dem "kleinen Dienstweg" geregelt wurde.

 

Ich habe sowohl die Staatsanwältin Matthiesen, als auch sämtliche beteiligte Polizeibeamten der Polizeiaktion vom 24. Mai 2013 an der Horster Straße 196 aufgrund ihres Fehlverhaltens strafangezeigt.

Mir wurde mitgeteilt, dass diese Verfahren ruhend gestellt werden und abhängig sind vom Ausgang meines Strafverfahrens auf Unterschlagung.

 

Das Verhalten des hier anwesenden Staatsanwaltes, insbesondere bezogen auf die Nötigung und Drohung von und gegen Entlastungszeugen für meine Person, erhärten den Verdacht, das unter allen Umständen eine Verurteilung meiner Person erreicht werden muss, um den Kollegen die Strafverfolgung zu ersparen.

 

Ein Freispruch meiner Person hätte die Durchführung der von mir gestellten Strafverfahren gegen die an der rechtswidrigen Polizeiaktion vom 24. Mai 2013 beteiligten Polizeibeamten und Staatsanwälte zur Folge.

Verfolgung Unschuldiger und Unterschlagung im Amt stehen dann im Raum.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich diese Erklärung zum Gegenstand meiner Strafanzeige gegen Bettina Michel mache und bitte die Übergabe der Strafanzeige

gegen Bettina Michel an den hier anwesenden Staatsanwalt ins Protokoll aufzunehmen.

 

Ich gehe nach dem neuesten Kenntnisstand und der neuen Beweislage über die widerrechtliche Verbringung meines Eigentums aus dem Haus Cranger Straße 74 in GE-Buer an einen unbekannten Ort durch Bettina Michel davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Essen meine Strafanzeige nicht erneut mit den Worten "kein Tatbestand" ad acta legt und nicht weiterhin mit zweierlei Maß misst.

 

Es entspricht nicht meiner Auffassung eines Rechtsstaates, wenn ich öffentlich als Kriminelle zu Schau gestellt werde, die sich wegen Unterschlagung ihrer eigenen Möbel und Gegenstände verantworten soll während eine Bettina Michel sich fremde bewegliche Sachen aus meinem Eigentum zueignet und, obwohl klar der Definition des § 246 StGB entsprechend, in den Augen der Staatsanwältin Matthiesen kein Tatbestand gegen Bettina Michel besteht.

 

Diesen Umstand möchte der hier anwesende Staatsanwalt erklären, insbesondere bezogen auf die Aussage der Bettina Michel zur Regelung ihrer Angelegenheiten mit der Justiz in Gelsenkirchen und Essen "auf dem kleinen Dienstweg."

 

Weiterhin stelle ich aufgrund der Aussage der Bettina Michel bezogen auf den kleinen Dienstweg und deren Aussage, dass sie versucht gemeinsam mit Rudi Assauer eine vernünftige Aussage im Strafverfahren gegen meine Person hinkriegen zu wollen, was Zeugenbeeinflussung ist, die Durchführung des Betreuungsverfahrens über Rudi Assauer und das Scheidungsverfahren Assauer in Frage.

 

Das Betreuungsverfahren lag nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer und aus Protokoll und Beschluss erhärtet sich der Verdacht der Regelung auf dem kleinen Dienstweg.

 

Im Scheidungsverfahren haben nachweislich falsche Angaben, vorgetragen durch Bettina Michel, zu falschen Grundannahmen des Gerichtes geführt. Falsche Grundannahmen führen zwangsläufig zu falschen Ergebnissen.

Zudem wurden der Bettina Michel im Scheidungsverfahren zahlreiche Zeugen gewährt. Meine Zeugen wurden abgewiesen mit der Begründung, dass diese nichts zur Sache täten und kaum 24 Stunden mit uns zusammen gewesen seien.

Tatsache ist, dass die Zeugen der Bettina Michel auch nicht 24 Stunden mit den Eheleuten Assauer zusammen waren und zuvor im Leben von Rudi Assauer gar nicht vorkamen.

Auch hier entsteht der Verdacht der Regelung des Scheidungsverfahrens auf kleinem Dienstweg.

 

In sämtlichen Verfahren Assauer werden falsche Inhalte dargestellt, wodurch sich Verfahrensfehler der Justiz ergeben und die Causalkette nicht in Gang kommen

konnte.

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